Untersagung eines von der Gewerkschaft ausgerufenen Streiks im Wege der einstweiligen Verfügung

Der Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Untersagung der Fortführung eines Streiks richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften der 935 ff. ZPO. Die verfassungsrechtlich garantierte Arbeitskampffreiheit schliesst einstweilige Anordnungen nicht aus / Ebensowenig kann anerkannt werden, dass die...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1984; Nr 29; S 1525-1527)
Ort / Verlag / Datum:20.07.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Streikrecht
347.9 Prozessverfahren
331.881 Gewerkschaften
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 351.83 Streikrecht Dokument Nr. A-385742 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage