Mässigung einer Konventionalstrafe bei unbegründeter Konkurrenzklausel : AG Wien 5 Cr 1276, 1278/81, 6 Cr 8/82, 2 Cr 2088/82 v.4.6.1984

Vom richterlichen Mässigungsrecht gemäss 38 AngG muss erheblicher Gebrauch gemacht werden, wenn der Arbeitgeber den mit einer Konkurrenzklausel belasteten Arbeitnehmer weder ausgebildet oder eingeschult, noch in irgendeiner Weise für seine berufliche Fortbildung Kosten übernommen hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:06.07.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.77(094.5) Angestelltengesetz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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