Mässigung einer Konventionalstrafe bei unbegründeter Konkurrenzklausel : AG Wien 5 Cr 1276, 1278/81, 6 Cr 8/82, 2 Cr 2088/82 v.4.6.1984

Vom richterlichen Mässigungsrecht gemäss 38 AngG muss erheblicher Gebrauch gemacht werden, wenn der Arbeitgeber den mit einer Konkurrenzklausel belasteten Arbeitnehmer weder ausgebildet oder eingeschult, noch in irgendeiner Weise für seine berufliche Fortbildung Kosten übernommen hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:06.07.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.77(094.5) Angestelltengesetz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.77(094.5) Angestelltengesetz Dokument Nr. A-385741 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage