Mässigung einer Konventionalstrafe bei unbegründeter Konkurrenzklausel : AG Wien 5 Cr 1276, 1278/81, 6 Cr 8/82, 2 Cr 2088/82 v.4.6.1984
Vom richterlichen Mässigungsrecht gemäss 38 AngG muss erheblicher Gebrauch gemacht werden, wenn der Arbeitgeber den mit einer Konkurrenzklausel belasteten Arbeitnehmer weder ausgebildet oder eingeschult, noch in irgendeiner Weise für seine berufliche Fortbildung Kosten übernommen hat.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 06.07.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.77(094.5) Angestelltengesetz
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.77(094.5) Angestelltengesetz | Dokument Nr. A-385741 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |