Ablehnung der Entlassungsanfechtung : EA Wien II Re 55, 98/84 v.29.5.1984
Wenn der Betriebsrat zwar gegen die beabsichtigte Kündigung des Arbeitnehmers Einspruch erhoben, dann aber, nachdem die Kündigung trotzdem ausgesprochen worden ist, gegen diese Kündigung nichts unternommen hat, ist das Antragsrecht des Arbeitnehmers für die Anfechtung der Kündigung gegeben.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.07.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
331.15 Arbeitsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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