Ablehnung der Entlassungsanfechtung : EA Wien II Re 55, 98/84 v.29.5.1984

Wenn der Betriebsrat zwar gegen die beabsichtigte Kündigung des Arbeitnehmers Einspruch erhoben, dann aber, nachdem die Kündigung trotzdem ausgesprochen worden ist, gegen diese Kündigung nichts unternommen hat, ist das Antragsrecht des Arbeitnehmers für die Anfechtung der Kündigung gegeben.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:10.07.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-383802 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage