Dienstreise und Dienstzuteilung : VGH v.30.1.1984 / Grundsatz der 'Gesamtausbleibezeit'
Die einem Beamten bei einer Dienstzuteilung zustehende Tagesgebühr ist nach der Zeit der Hinreise zum, der Dauer im und der Zeit der Rückreise vom Dienstzuteilungsort zu bemessen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 26.06.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.82F Dienstreisen
35.085 Beamte: Dienstreisen 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.82F Dienstreisen | Dokument Nr. A-382760 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |