Dienstreise und Dienstzuteilung : VGH v.30.1.1984 / Grundsatz der 'Gesamtausbleibezeit'

Die einem Beamten bei einer Dienstzuteilung zustehende Tagesgebühr ist nach der Zeit der Hinreise zum, der Dauer im und der Zeit der Rückreise vom Dienstzuteilungsort zu bemessen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:26.06.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.82F Dienstreisen
35.085 Beamte: Dienstreisen
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.82F Dienstreisen Dokument Nr. A-382760 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage