Die Rechte eines Arbeitsdirektors : Konkretisierung des Mitbestimmungsgesetzes 1976

Die Aufgabe des Arbeitsdirektors sollte es dagegen nur sein, in Personal-und Sozialangelegenheiten die Geschäftsführung laufend zu unterrichten, sie in diesem Bereich zu beraten und auf eine Koordinierung ihrer diesbezüglichen Pläne und Massnahmen hinzuwirken. Ferner sollte der Arbeitsdirektor die G...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Handelsblatt (1984)
Ort / Verlag / Datum:24.07.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Mitbestimmung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Aufgabe des Arbeitsdirektors sollte es dagegen nur sein, in Personal-und Sozialangelegenheiten die Geschäftsführung laufend zu unterrichten, sie in diesem Bereich zu beraten und auf eine Koordinierung ihrer diesbezüglichen Pläne und Massnahmen hinzuwirken. Ferner sollte der Arbeitsdirektor die Geschäftsführung nach Abstimmung mit ihrem Sprecher gegenüber dem Gesamtbetriebsrat und dem Wirtschaftsausschuss oder sonstigen betriebsverfassungsrechtlichen Einrichtungen vertreten.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog