Die Rechte eines Arbeitsdirektors : Konkretisierung des Mitbestimmungsgesetzes 1976
Die Aufgabe des Arbeitsdirektors sollte es dagegen nur sein, in Personal-und Sozialangelegenheiten die Geschäftsführung laufend zu unterrichten, sie in diesem Bereich zu beraten und auf eine Koordinierung ihrer diesbezüglichen Pläne und Massnahmen hinzuwirken. Ferner sollte der Arbeitsdirektor die G...
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Veröffentlicht in: | Handelsblatt (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 24.07.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Mitbestimmung
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Aufgabe des Arbeitsdirektors sollte es dagegen nur sein, in Personal-und Sozialangelegenheiten die Geschäftsführung laufend zu unterrichten, sie in diesem Bereich zu beraten und auf eine Koordinierung ihrer diesbezüglichen Pläne und Massnahmen hinzuwirken. Ferner sollte der Arbeitsdirektor die Geschäftsführung nach Abstimmung mit ihrem Sprecher gegenüber dem Gesamtbetriebsrat und dem Wirtschaftsausschuss oder sonstigen betriebsverfassungsrechtlichen Einrichtungen vertreten. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |