Die Rechte eines Arbeitsdirektors : Konkretisierung des Mitbestimmungsgesetzes 1976

Die Aufgabe des Arbeitsdirektors sollte es dagegen nur sein, in Personal-und Sozialangelegenheiten die Geschäftsführung laufend zu unterrichten, sie in diesem Bereich zu beraten und auf eine Koordinierung ihrer diesbezüglichen Pläne und Massnahmen hinzuwirken. Ferner sollte der Arbeitsdirektor die G...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Handelsblatt (1984)
Ort / Verlag / Datum:24.07.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Mitbestimmung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.15 Mitbestimmung Dokument Nr. A-382309 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage