Auskunftsanspruch gegen die Schufa : Bundesgerichtshof v.15.12.1983

Nach 34 Abs.2 Satz 2 BDSG kann der Betroffene Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten nur über solche Personen und Stellen als Anschlussnehmer des sog. Telex-Direktverfahrens verlangen, die Daten über seine Person schon einmal erhalten haben und diese nach den Anschlussbedingungen auc...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1984; Nr 27/28)
Ort / Verlag / Datum:13.07.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.721 Datenschutz
342.721(047) Datenschutz: Auskünfte
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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