Auskunftsanspruch gegen die Schufa : Bundesgerichtshof v.15.12.1983
Nach 34 Abs.2 Satz 2 BDSG kann der Betroffene Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten nur über solche Personen und Stellen als Anschlussnehmer des sog. Telex-Direktverfahrens verlangen, die Daten über seine Person schon einmal erhalten haben und diese nach den Anschlussbedingungen auc...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1984; Nr 27/28)
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Ort / Verlag / Datum: | 13.07.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.721 Datenschutz
342.721(047) Datenschutz: Auskünfte 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 342.721 Datenschutz | Dokument Nr. A-381145 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |