Lohnzahlung bei Arztbesuch : Bundesarbeitsgericht v.29.2.1984

Notwendig im Sinne dieser tariflichen Bestimmung ist der Arztbesuch, wenn der Arbeitnehmer den Arzt aus medizinischen Gründen während der Arbeitszeit aufsuchen muss. Notwendig ist der Arztbesuch aber auch dann, wenn der Arzt den Arbeitnehmer während der Arbeitszeit zur Untersuchung oder Behandlung i...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1984; Nr 16)
Ort / Verlag / Datum:10.06.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817 Dienstverhinderung
331.216 Lohnfortzahlung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.817 Dienstverhinderung Dokument Nr. A-380152 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage