Betriebsbedingtheit der Kündigung eines alkoholisierten Kraftfahrers : VGH v.21.3.1984

Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse / Gemäss 32 Abs.8 GGSt ist es dem Lenker und den Begleitpersonen, unbeschadet der 5 Abs.1 und 58 Abs.1 StVO 1960, verboten, innerhalb der letzten acht Stunden vor Inbetriebnahme des Fahrzeuges und während der Fahrt - einschliesslich der Fahrtunterbrechu...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:08.06.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:621.12-039 Güter, gefährliche
613.81 Alkoholismus
331.13 Entlassung: Arbeit
351.811 Strassenverkehrsordnung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 621.12-039 Güter, gefährliche Dokument Nr. A-379705 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage