2, 6 DHG 1489 ABGB 208 Abs.1, 391 Abs.3 ZPO 293 Abs.3 EO : Oberster Gerichtshof v.29.11.1983
Die Sechsmonatsfrist des 6 DHG ist eine Ausschlussfrist, die von Amts wegen wahrzunehmen ist / Zur gerichtlichen Geltendmachung genügt es, wenn der Anspruch einredeweise als Gegenforderung eingewendet wird / Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit wird nicht vermutet, sondern muss behauptet und bewiesen...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (1984; Nr 3; S 242-249)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 06.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
347.439 Verjährung 347.9 Zivilprozessordnung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht | Dokument Nr. A-379211 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |