Risiko des Arbeitnehmers bei Verlust von Vorschüssen : AG Wien v.21.2.1984

Wenn der Arbeitnehmer Eigentum am übernommenen Geld (hier Vorschuss) erworben hat, trifft ein Diebstahl sein Vermögen / Das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz kommt nicht zur Anwendung.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:05.06.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.23 Lohnformen
339.09 Eigentum
343.711 Diebstahl
Region:Österreich
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