Die Haftung des bei einem überbetrieblichen betriebsärztlichen Dienst angestellten Betriebsarztes
Der bei einem üD angestellte und in den Betrieb eines Vertragspartners des üD entsandte BA ist nicht als Leiharbeiter zu qualifizieren. Eine Haftung des bei einem üD angestellten BA aus seinem Anstellungsvertrag als Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter gegenüber dem geschädigten Arbeitnehmer...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1984; Nr 22)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 01.06.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.56:614.25 Haftpflicht: Ärzte
331.82 Arbeitsmedizin |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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