Die Haftung des bei einem überbetrieblichen betriebsärztlichen Dienst angestellten Betriebsarztes

Der bei einem üD angestellte und in den Betrieb eines Vertragspartners des üD entsandte BA ist nicht als Leiharbeiter zu qualifizieren. Eine Haftung des bei einem üD angestellten BA aus seinem Anstellungsvertrag als Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter gegenüber dem geschädigten Arbeitnehmer...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1984; Nr 22)
VerfasserIn: Budde, Jürgen
Ort / Verlag / Datum:01.06.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56:614.25 Haftpflicht: Ärzte
331.82 Arbeitsmedizin
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 347.56:614.25 Haftpflicht: Ärzte Dokument Nr. A-378684 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage