Die Haftung des bei einem überbetrieblichen betriebsärztlichen Dienst angestellten Betriebsarztes
Der bei einem üD angestellte und in den Betrieb eines Vertragspartners des üD entsandte BA ist nicht als Leiharbeiter zu qualifizieren. Eine Haftung des bei einem üD angestellten BA aus seinem Anstellungsvertrag als Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter gegenüber dem geschädigten Arbeitnehmer...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1984; Nr 22)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 01.06.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.56:614.25 Haftpflicht: Ärzte
331.82 Arbeitsmedizin |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.56:614.25 Haftpflicht: Ärzte | Dokument Nr. A-378684 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |