Kündigung eines Vertragsbediensteten : Trotz späteren Freispruches infolge Wiederaufnahme des Strafverfahrens: keine nachträgliche Aufhebung. OGH 4 Ob 54/83 v.4.10.1983

Dass ein von einem Vertragsbediensteten begangener (oder versuchter) Ladendiebstahl auch dann 'dem Ansehen und den Interessen des Dienstes abträglich' ist wenn der Vertragsbedienstete im strafrechtlichen Sinn nicht verantwortlich war, kann nicht ernstlich bezweifelt werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:08.06.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
381.511 Einkaufszentrum
35.084 Vertragsbedienstete
343.711 Diebstahl
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit Dokument Nr. A-378681 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage