Kündigung eines Vertragsbediensteten : Trotz späteren Freispruches infolge Wiederaufnahme des Strafverfahrens: keine nachträgliche Aufhebung. OGH 4 Ob 54/83 v.4.10.1983
Dass ein von einem Vertragsbediensteten begangener (oder versuchter) Ladendiebstahl auch dann 'dem Ansehen und den Interessen des Dienstes abträglich' ist wenn der Vertragsbedienstete im strafrechtlichen Sinn nicht verantwortlich war, kann nicht ernstlich bezweifelt werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 08.06.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
381.511 Einkaufszentrum 35.084 Vertragsbedienstete 343.711 Diebstahl 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit | Dokument Nr. A-378681 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |