Haftung des Aufsichtsrats einer Publikums-KG : Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil v.8.3.1984

Der Aufsichtsrat darf sich nicht darauf verlassen, dass die Geschäftsführung nicht zu beanstanden ist, sondern muss sich ein Bild von dem in Angriff genommenen Investitionsvorhaben der Publikums-Kommanditgesellschaft machen. Der Aufsichtsrat eines Unternehmens, das seine (angebliche) Geschäftstätigk...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1984; Nr 16)
Ort / Verlag / Datum:10.06.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.72.036 Aufsichtsrat
347.56 Haftpflicht, berufliche
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 347.72.036 Aufsichtsrat Dokument Nr. A-378055 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage