Haftung des Aufsichtsrats einer Publikums-KG : Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil v.8.3.1984
Der Aufsichtsrat darf sich nicht darauf verlassen, dass die Geschäftsführung nicht zu beanstanden ist, sondern muss sich ein Bild von dem in Angriff genommenen Investitionsvorhaben der Publikums-Kommanditgesellschaft machen. Der Aufsichtsrat eines Unternehmens, das seine (angebliche) Geschäftstätigk...
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Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1984; Nr 16)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.06.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.72.036 Aufsichtsrat
347.56 Haftpflicht, berufliche 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.72.036 Aufsichtsrat | Dokument Nr. A-378055 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |