Gebrauch der Abkürzung 'WSV' für Winterschlussverkauf : Bundesgerichtshof v.10.11.1983

Der Wortlaut der Vorschrift bringt nur zum Ausdruck dass bei jeder Werbung für den Winterschlussverkauf oder den Sommerschlussverkauf diese Veranstaltung für das angesprochene Publikum eindeutig als solche bezeichnet werden muss. Wie die Bezeichnung im einzelnen vorzunehmen ist, ist im Gesetz nicht...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1984; Nr 16)
Ort / Verlag / Datum:10.06.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.776 Wettbewerbsrecht
381.747 Ausverkauf
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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