Gebrauch der Abkürzung 'WSV' für Winterschlussverkauf : Bundesgerichtshof v.10.11.1983
Der Wortlaut der Vorschrift bringt nur zum Ausdruck dass bei jeder Werbung für den Winterschlussverkauf oder den Sommerschlussverkauf diese Veranstaltung für das angesprochene Publikum eindeutig als solche bezeichnet werden muss. Wie die Bezeichnung im einzelnen vorzunehmen ist, ist im Gesetz nicht...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1984; Nr 16)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.06.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.776 Wettbewerbsrecht
381.747 Ausverkauf 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Ablageschlagwort: 347.776 Wettbewerbsrecht | Dokument Nr. A-377857 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |