Abfertigung bei Unternehmensauflösung (Liquidationsausgleich) : OGH v.20.9.1983
Juristische Personen können sich nicht auf die Ausnahmebestimmung des 23 Abs.2 AngG berufen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (1984; Nr 6)
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Ort / Verlag / Datum: | 06.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer)
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Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer) | Dokument Nr. A-377588 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |