Entlassung wegen beharrlicher Nichtbeachtung gerechtfertigter Weisungen : OGH v.12.7.1983
'Beharrlich' iSd 27 Z.4 AngG ist eine Weigerung dann, wenn es der Angestellten geflissentlich versäumt, einer sich für ihn aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Verpflichtung oder einer speziell gerechtfertigten Anordnung seines Arbeitgebers nachzukommen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (1984; Nr 6)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 06.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
---|---|---|---|
Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit | Dokument Nr. A-377587 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |