Die bewertungsrechtliche Behandlung von Abfertigungsansprüchen aus zivilrechtlicher und arbeitsrechtlicher Sicht
Es bleibt also nur die Möglichkeit, den Abfertigungsanspruch als aufschiebend befristeten zu qualifizieren. Damit könnte aber 8 BewG zum Zuge kommen, wo bestimmt wird, dass 6 auch für den Fall Geltung besitzt, dass die Entstehung einer Last auf einen unbestimmten Zeitpunkt befristet ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Steuer-Zeitung (1984; Nr 10; S 114-119)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 15.05.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer)
331.77(094.5) Angestelltengesetz 336.2.027 Steuerwert |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer) | Dokument Nr. A-376842 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |