Die bewertungsrechtliche Behandlung von Abfertigungsansprüchen aus zivilrechtlicher und arbeitsrechtlicher Sicht

Es bleibt also nur die Möglichkeit, den Abfertigungsanspruch als aufschiebend befristeten zu qualifizieren. Damit könnte aber 8 BewG zum Zuge kommen, wo bestimmt wird, dass 6 auch für den Fall Geltung besitzt, dass die Entstehung einer Last auf einen unbestimmten Zeitpunkt befristet ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Steuer-Zeitung (1984; Nr 10; S 114-119)
VerfasserIn: Jabornegg, Peter
Strasser, Rudolf
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 15.05.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer)
331.77(094.5) Angestelltengesetz
336.2.027 Steuerwert
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Bestandshinweis

Der vorliegende Titel ist in den folgenden Bestand integriert:
Österr Steuer-Zeitung (1984; Nr 10; S 114-119)