Die bewertungsrechtliche Behandlung von Abfertigungsansprüchen aus zivilrechtlicher und arbeitsrechtlicher Sicht

Es bleibt also nur die Möglichkeit, den Abfertigungsanspruch als aufschiebend befristeten zu qualifizieren. Damit könnte aber 8 BewG zum Zuge kommen, wo bestimmt wird, dass 6 auch für den Fall Geltung besitzt, dass die Entstehung einer Last auf einen unbestimmten Zeitpunkt befristet ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Steuer-Zeitung (1984; Nr 10; S 114-119)
VerfasserIn: Jabornegg, Peter
Strasser, Rudolf
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 15.05.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer)
331.77(094.5) Angestelltengesetz
336.2.027 Steuerwert
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer) Dokument Nr. A-376842 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage