Die bewertungsrechtliche Behandlung von Abfertigungsansprüchen aus zivilrechtlicher und arbeitsrechtlicher Sicht
Es bleibt also nur die Möglichkeit, den Abfertigungsanspruch als aufschiebend befristeten zu qualifizieren. Damit könnte aber 8 BewG zum Zuge kommen, wo bestimmt wird, dass 6 auch für den Fall Geltung besitzt, dass die Entstehung einer Last auf einen unbestimmten Zeitpunkt befristet ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Steuer-Zeitung (1984; Nr 10; S 114-119)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 15.05.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer)
331.77(094.5) Angestelltengesetz 336.2.027 Steuerwert |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Bestandshinweis
Der vorliegende Titel ist in den folgenden Bestand integriert:
Österr Steuer-Zeitung (1984; Nr 10; S 114-119)
Österr Steuer-Zeitung (1984; Nr 10; S 114-119)