Abfertigung bei Konkurs : OGH v.6.9.1983
Ein nach einem Austritt iSd 25 Abs.1 KO rechtswirksam begründeter (und auch schon fällig gewordener) Abfertigungsanspruch kann durch einen im Zuge des Konkursverfahrens erhofften Abschluss eines Liquidations (Zwangs-) Ausgleiches nicht mehr berührt werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (1984; Nr 5)
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Ort / Verlag / Datum: | 05.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.736 Konkursrecht
331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer) 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.736 Konkursrecht | Dokument Nr. A-376296 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |