Reichweite des österreichischen Vorbehalts zu Art.5 EMRK : Europäische Kommission für Menschenrechte (EKMR), Strassburg / Beschwerde Nr.8998/80 (X gegen Österreich) - Entscheidung v.3.3.1983
Die Kommission hat zunächst klargestellt, dass nicht sämtliche Verwaltungsstrafverfahren von vornherein in den Anwendungsbereich des Art.6 der Konvention fallen müssen / Wenn bei freiheitsentziehenden Massnahmen Art.6 an sich anwendbar wäre, greift sodann der Vorbehalt ein. Seine Reichweite erstreck...
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Veröffentlicht in: | Europäische Grundrechte (1984; Nr 3; S 54-76)
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Ort / Verlag / Datum: | 16.02.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.7 Menschenrechte
351.95 Verwaltungsverfahren 341.231 Menschenrechtskonvention, internationale |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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