Reichweite des österreichischen Vorbehalts zu Art.5 EMRK : Europäische Kommission für Menschenrechte (EKMR), Strassburg / Beschwerde Nr.8998/80 (X gegen Österreich) - Entscheidung v.3.3.1983

Die Kommission hat zunächst klargestellt, dass nicht sämtliche Verwaltungsstrafverfahren von vornherein in den Anwendungsbereich des Art.6 der Konvention fallen müssen / Wenn bei freiheitsentziehenden Massnahmen Art.6 an sich anwendbar wäre, greift sodann der Vorbehalt ein. Seine Reichweite erstreck...

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäische Grundrechte (1984; Nr 3; S 54-76)
Ort / Verlag / Datum:16.02.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.7 Menschenrechte
351.95 Verwaltungsverfahren
341.231 Menschenrechtskonvention, internationale
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 342.7 Menschenrechte Dokument Nr. A-375714 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage