Wo lassen prügeln?

Der OGH entschied nun, dass die Festnahme nicht durch das Verwaltungsstrafgesetz gedeckt und damit ein Verstoss gegen das Strafgesetz war.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Profil (1984; Nr 26)
VerfasserIn: Yvon, Paul
Ort / Verlag / Datum:25.06.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.235 Misshandlungen
351.74 Polizei
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 343.235 Misshandlungen Dokument Nr. A-375606 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage