Entdiskriminierung des Finanzstrafrechtes

Der Einfachheit und Praktikabilität halber soll dem Verwaltungsverfahren der Vorzug gegeben werden oder sollen für Strafen die Gerichte zuständig sein.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Börsen-Kurier (1984; Nr 25)
VerfasserIn: Burkert, Franz
Ort / Verlag / Datum:22.06.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Burkert, Franz
Klassifikation:343.359 Finanzstrafrecht
347.98 Gerichte: Zuständigkeit
343.35 Verwaltungsstrafrecht
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 343.359 Finanzstrafrecht Dokument Nr. A-375315 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage