Kredite: Nun Schutz für die Mithaftenden : Dohnal und Ofner machen Reformvorschlag

Die Haftung eines Ehepartners bei einer Scheidung soll auf eine Ausfallsbürgschaft reduziert werden. Die Bankinstitute werden zur Information verpflichtet. Zahlt der Hauptschuldner nicht mehr, so muss der Vertragspartner verständigt werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:AZ (1984)
VerfasserIn: Prager, Tessa
Ort / Verlag / Datum:29.06.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Ofner, Harald
Dohnal, Johanna
Klassifikation:336.77 Verbraucherkredite
347.51 Haftpflicht
347.627 Ehescheidung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 336.77 Verbraucherkredite Dokument Nr. A-375310 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage