Einig über Entlastung der Höchstgerichte

So soll der Verfasungsgerichtshof künftig in manchen Fällen auf eine öffentliche Verhandlung verzichten können weiters darf er Beschwerden ablehnen, wenn die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist. Beim Verwaltungsgerichtshof sollen vermehrt Dreiersenate eingesetzt werden....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1984)
Ort / Verlag / Datum:15.06.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.991 Höchstgerichte
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.991 Höchstgerichte Dokument Nr. A-375246 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage