Österreichisches Arbeitskollisionsrecht
44 IPRG knüpft grundsätzlich an den gewöhnlichen Arbeitsort, lässt jedoch auch in eingeschränktem Masse Rechtswahl zu. Der spezifischen Stellung des Arbeitsrechts zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht wird die Faustregel, alle Normen, die den Parteien durchsetzbare Individualansprüche gewähren...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (1984; Nr 3; S 201-208)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 06.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 341.9 Kollisionsrecht
341.9 Privatrecht, internationales 351.83 Arbeitsrecht 658.3-057.62 Auslandsaufenthalt: Personal |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 341.9 Kollisionsrecht | Dokument Nr. A-374657 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |