Immissionsschutz, Erheblichkeit von Lärmbelästigungen : OVG NW v.13.9.1983

Lärmbelästigungen sind in der Regel nur dann i. S. d. 5 Nr.1 BImSchG 'erheblich', wenn die in der TA-Lärm bzw. in der VDI-Richtlinie 2058 festgesetzten Immissionsrichtwerte überschritten werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1984; Nr 11; S 473-475)
Ort / Verlag / Datum:06.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:628.517.2 Lärmbekämpfung
628.5 Immissionsschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 628.517.2 Lärmbekämpfung Dokument Nr. A-374605 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage