Ermittlungspflicht und Bescheidaufhebung : VGH v.3.4.1984
Die Ermittlungspflicht der Abgabenbehörde wird grundsätzlich dort ihre Grenze finden, wo ein vom Abgabepflichtigen behaupteter Sachverhalt nicht in Streit gezogen ist und für die Abgabenbehörde keine konkrete Veranlassung besteht, Zweifel an der Sachverhaltsdarstellung zu hegen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 08.06.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.07 Finanzverwaltung
351.713 Abgabenordnung 336.2 Steuerrecht |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 336.07 Finanzverwaltung | Dokument Nr. A-374255 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |