Ermittlungspflicht und Bescheidaufhebung : VGH v.3.4.1984

Die Ermittlungspflicht der Abgabenbehörde wird grundsätzlich dort ihre Grenze finden, wo ein vom Abgabepflichtigen behaupteter Sachverhalt nicht in Streit gezogen ist und für die Abgabenbehörde keine konkrete Veranlassung besteht, Zweifel an der Sachverhaltsdarstellung zu hegen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:08.06.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.07 Finanzverwaltung
351.713 Abgabenordnung
336.2 Steuerrecht
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 336.07 Finanzverwaltung Dokument Nr. A-374255 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage