Räumung der Dienstwohnung nach Tod des Hausbesorgers : AG Wien v.3.5.1984
Gemäss 24 Abs.1 HBG ist die Dienstwohnung nach dem Tode des Hausbesorgers von den Hinterbliebenen zu räumen / Der Lauf der Räumungsfrist beginnt mit dem Tage des Todes des Hausbesorgers.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 13.06.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.833 Dienstwohnung
647.213 Hausbesorger 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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