Räumung der Dienstwohnung nach Tod des Hausbesorgers : AG Wien v.3.5.1984

Gemäss 24 Abs.1 HBG ist die Dienstwohnung nach dem Tode des Hausbesorgers von den Hinterbliebenen zu räumen / Der Lauf der Räumungsfrist beginnt mit dem Tage des Todes des Hausbesorgers.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:13.06.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.833 Dienstwohnung
647.213 Hausbesorger
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Bestandshinweis

Der vorliegende Titel ist in den folgenden Bestand integriert:
ARD Betriebsdienst (1984)