Räumung der Dienstwohnung nach Tod des Hausbesorgers : AG Wien v.3.5.1984

Gemäss 24 Abs.1 HBG ist die Dienstwohnung nach dem Tode des Hausbesorgers von den Hinterbliebenen zu räumen / Der Lauf der Räumungsfrist beginnt mit dem Tage des Todes des Hausbesorgers.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:13.06.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.833 Dienstwohnung
647.213 Hausbesorger
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.833 Dienstwohnung Dokument Nr. A-373907 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage