Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen : Bundesarbeitsgericht v.24.11.1983
Im Anhörungsverfahren nach 102 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat bei einer Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen nicht nur die bisherigen Fehlzeiten und die Art der Erkrankungen mitzuteilen, sondern auch die wirtschaftlichen Belastungen und Betriebsbeeinträchtigungen, die infolge der Fe...
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Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1984; Nr 21)
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Ort / Verlag / Datum: | 25.05.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.15 Betriebsverfassung 331.817 Krankenstand 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit | Dokument Nr. A-373397 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |