Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen : Bundesarbeitsgericht v.24.11.1983

Im Anhörungsverfahren nach 102 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat bei einer Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen nicht nur die bisherigen Fehlzeiten und die Art der Erkrankungen mitzuteilen, sondern auch die wirtschaftlichen Belastungen und Betriebsbeeinträchtigungen, die infolge der Fe...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1984; Nr 21)
Ort / Verlag / Datum:25.05.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.15 Betriebsverfassung
331.817 Krankenstand
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit Dokument Nr. A-373397 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage