Zivildienerbeschäftigung und Rationalisierung : EA Wien v.30.1.1984 / Invalidenqualifikation und Kündigung

8 Abs.5 Zivildienstgesetz enthält lediglich einen Auftrag an die zuweisende Stelle von Zivildienern, ändert aber nicht das Arbeitsverfassungsgesetz und regelt nicht das arbeitsrechtliche Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:29.05.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:355.245 Zivildienst
331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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