Zivildienerbeschäftigung und Rationalisierung : EA Wien v.30.1.1984 / Invalidenqualifikation und Kündigung

8 Abs.5 Zivildienstgesetz enthält lediglich einen Auftrag an die zuweisende Stelle von Zivildienern, ändert aber nicht das Arbeitsverfassungsgesetz und regelt nicht das arbeitsrechtliche Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:29.05.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:355.245 Zivildienst
331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 355.245 Zivildienst Dokument Nr. A-373395 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage