Vorzeitiger Austritt durch konkludente Handlung zwischen Verfassung und Zustellung des Entlassungsschreibens : OGH v.10.1.1984

Wenn das Entlassungsschreiben vor dem vorzeitigen Austritt zur Post gegeben worden, aber erst nach dem vorzeitigen Austritt dem Arbeitnehmer zugegangen ist, kann es eine Rechtswirkung im Sinne der Beendigung des Angestelltendienstverhältnisses nicht mehr entfalten.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:29.05.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wenn das Entlassungsschreiben vor dem vorzeitigen Austritt zur Post gegeben worden, aber erst nach dem vorzeitigen Austritt dem Arbeitnehmer zugegangen ist, kann es eine Rechtswirkung im Sinne der Beendigung des Angestelltendienstverhältnisses nicht mehr entfalten.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog