Vorzeitiger Austritt durch konkludente Handlung zwischen Verfassung und Zustellung des Entlassungsschreibens : OGH v.10.1.1984
Wenn das Entlassungsschreiben vor dem vorzeitigen Austritt zur Post gegeben worden, aber erst nach dem vorzeitigen Austritt dem Arbeitnehmer zugegangen ist, kann es eine Rechtswirkung im Sinne der Beendigung des Angestelltendienstverhältnisses nicht mehr entfalten.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 29.05.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
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Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit | Dokument Nr. A-373394 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |