Sorgfaltspflichten des Drittschuldners (PVA) bei Zahlung an den betreibenden Gläubiger : OGH v.22.11.1983
Eine Pensionsversicherungsanstalt hat als Drittschuldnerin die Pflicht, vor Auszahlung an einen betreibenden Gläubiger eine Überprüfung an Hand einer zu führenden Konkursevidenz vorzunehmen, ob über sein Vermögen der Konkurs eröffnet wurde.
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Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (1984; Nr 5)
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Ort / Verlag / Datum: | 05.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.212 Lohnpfändung
347.736 Konkursrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Eine Pensionsversicherungsanstalt hat als Drittschuldnerin die Pflicht, vor Auszahlung an einen betreibenden Gläubiger eine Überprüfung an Hand einer zu führenden Konkursevidenz vorzunehmen, ob über sein Vermögen der Konkurs eröffnet wurde. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |