Sorgfaltspflichten des Drittschuldners (PVA) bei Zahlung an den betreibenden Gläubiger : OGH v.22.11.1983

Eine Pensionsversicherungsanstalt hat als Drittschuldnerin die Pflicht, vor Auszahlung an einen betreibenden Gläubiger eine Überprüfung an Hand einer zu führenden Konkursevidenz vorzunehmen, ob über sein Vermögen der Konkurs eröffnet wurde.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1984; Nr 5)
Ort / Verlag / Datum:05.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.212 Lohnpfändung
347.736 Konkursrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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