Urherberrechte bei im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses erstelltem Computerprogramm : Bundesarbeitsgericht v.13.9.1983

Computerprogramme sind urheberrechtsfähig / Wer als Arbeitnehmer verpflichtet ist, urheberrechtlich geschützte Werke zu schaffen, überträgt dem Arbeitgeber im Zweifel auch ohne ausdrückliche Vereinbarung das Recht zur Nutzung der geschaffenen Werke / Ein Arbeitnehmer kann eine besondere Vergütung nu...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1984; Nr 14; S 871-873)
Ort / Verlag / Datum:20.05.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.78 Urheberrecht
007.5 EDV
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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