Gefährliches Passivrauchen

Es ist tief zu bedauern, dass sich in dieser Situation noch Arbeitsmediziner finden, die das Passivrauchen nur als Belästigung gelten lassen wollen. Dass ihr Urteil meist durch eigenen blauen Dunst getrübt ist, kann dabei nicht als Entschuldigung gelten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung (1984)
Ort / Verlag / Datum:06.06.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:613.84 Rauchen
351.77 Gesundheitsschutz
338.45:663.97 Tabakwarenindustrie
Region:BRD
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