Arbeitsrecht : Arbeitszeit - Überstunden
'Dazu kommt, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz den Dienstgeber nicht daran hindert, in zeitlicher Hinsicht zu differenzieren und Vergünstigungen den ab einem bestimmten Zeitpunkt in Betracht kommenden Arbeitnehmern nicht zu gewähren.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Presse (1984)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 01.06.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.814 Überstunden
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.814 Überstunden | Dokument Nr. A-370807 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |