Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen öffentliche Hand : OVG NW v.21.4.1983

Ein schlichter (öffentlich-rechtlicher) Abwehranspruch, gerichtet auf ein blosses Unterlassen rechtswidriger hoheitlicher Immissionen in der Zukunft, ergibt sich aus dem verletzten Grundrecht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1984; Nr 9)
Ort / Verlag / Datum:05.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:628.5 Immissionsschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 628.5 Immissionsschutz Dokument Nr. A-369587 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage