Ausserordentliche Kündigung gegenüber einem Schwerbehinderten: Voraussetzungen an den Eintritt der Zustimmungsfiktion des 18 Abs.3 Satz 2 SchwbG : Bundesarbeitsgericht v.16.3.1983

Die Zustimmungsfiktion des 18 Abs.3 Satz 2 SchwbG greift nicht ein, wenn die den Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zu einer beabsichtigten ausserordentlichen Kündigung ablehnende Entscheidung innerhalb der Frist des 18 Abs.3 Satz 1 SchwbG den Machtbereich der Hauptfürsorgestelle verlassen hat....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1984; Nr 19; S 1045-1046)
Ort / Verlag / Datum:11.05.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
3-056.2 Behinderte
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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