Ausserordentliche Kündigung gegenüber einem Schwerbehinderten: Voraussetzungen an den Eintritt der Zustimmungsfiktion des 18 Abs.3 Satz 2 SchwbG : Bundesarbeitsgericht v.16.3.1983
Die Zustimmungsfiktion des 18 Abs.3 Satz 2 SchwbG greift nicht ein, wenn die den Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zu einer beabsichtigten ausserordentlichen Kündigung ablehnende Entscheidung innerhalb der Frist des 18 Abs.3 Satz 1 SchwbG den Machtbereich der Hauptfürsorgestelle verlassen hat....
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1984; Nr 19; S 1045-1046)
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Ort / Verlag / Datum: | 11.05.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.135 Kündigungsschutz
3-056.2 Behinderte 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.135 Kündigungsschutz | Dokument Nr. A-369578 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |