Wann das Arbeitsamt einspringt : Bei Schliessung der Betriebe manches ungeklärt
An direkt oder indirekt vom Arbeitskampf betroffene Arbeitnehmer, sei es als Streikende oder von der Aussperrung Betroffene, darf die Bundesanstalt für Arbeit kein Arbeitslosengeld zahlen / Pflichtversicherte bleiben 'bei Teilnahme an einem Arbeitskampf (Streik oder Aussperrung) für die ersten...
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Veröffentlicht in: | Süddeutsche Zeitung (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 16.04.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Streikrecht
368.44 Arbeitslosenversicherung (SV) 331.61 Arbeitsmarktförderung 331.6 Arbeitsmarktpolitik 368.42 Krankenversicherung (SV) 331.817 Krankenstand 331.881 Gewerkschaften |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 351.83 Streikrecht | Dokument Nr. A-366409 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |