Wann das Arbeitsamt einspringt : Bei Schliessung der Betriebe manches ungeklärt

An direkt oder indirekt vom Arbeitskampf betroffene Arbeitnehmer, sei es als Streikende oder von der Aussperrung Betroffene, darf die Bundesanstalt für Arbeit kein Arbeitslosengeld zahlen / Pflichtversicherte bleiben 'bei Teilnahme an einem Arbeitskampf (Streik oder Aussperrung) für die ersten...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Süddeutsche Zeitung (1984)
Ort / Verlag / Datum:16.04.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Streikrecht
368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
331.61 Arbeitsmarktförderung
331.6 Arbeitsmarktpolitik
368.42 Krankenversicherung (SV)
331.817 Krankenstand
331.881 Gewerkschaften
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 351.83 Streikrecht Dokument Nr. A-366409 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage